Konkretes Ziel der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Reduzierung berufsbedingter Hauterkrankungen entsprechend Nr. 5101 der Berufskrankheitenliste. Hierzu sollen hautgefährdende Potenziale am Arbeitsplatz abgebaut werden und eine Veränderung des Bewusstseins der Versicherten durch Information und Aufklärung bewirkt werden. Solche Änderungen des Bewusstseins tragen dazu bei, das Verhalten der Versicherten in positiver Weise zu beeinflussen. Hierbei handelt es sich u. a. um die Verstärkung von Verhaltensweisen, von denen auf Grund vorliegender Erkenntnisse und Erfahrungen davon ausgegangen werden kann, dass sie der Erreichung des übergreifenden Präventionsziels „Gesunde Haut – weniger Hauterkrankungen!“ dienen.
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