Ein Bauarbeiter hatte auf einer Leiter gestanden, die auf einem Gleiskörper aufgestellt war, um Montagearbeiten an einer Autobahnbrücke auszuführen. Ein Triebwagen der Bahn passierte ohne Vorwarnung des von einem Drittunternehmen gestellten Sicherheitspostens den Gleiskörper und riss die Leiter um. Beim Sturz in die Tiefe wurde der Bauarbeiter schwer verletzt. Er verlangte – neben den Leistungen der Berufsgenossenschaft – den Ersatz seines Verdienstausfalls, die Erstattung von Besuchskosten seiner Angehörigen, ein Schmerzensgeld und die Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden. Seine Klage gegen die Bahngesellschaft und das mit dieser kooperierende Sicherheitsunternehmen hatte jedoch keinen Erfolg.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2008.10.17 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-10-03 |
Seite 483
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