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Dokument Haftung im Arbeitsschutz
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Haftung im Arbeitsschutz

  • Bernhard Tenckhoff

Kommen Unternehmer und Führungskräfte den Pflichten, die sie aufgrund ihrer Stellung im Unternehmen haben, nicht nach, so liegt ein schuldhafter Verstoß vor. Steht dieser Verstoß in einem direkten Zusammenhang mit einem Schadensereignis, so setzen sie sich einem Haftungsrisiko aus. Sie können für ihr Fehlverhalten zur Verantwortung gezogen werden. Dies kann von ordnungswidrigkeitsrechtlichen über strafrechtliche bis hin zu arbeitsrechtlichen Folgen reichen. Rechtsfolgen werden aber erst dann ausgelöst, wenn durch ein aktives Handeln oder schuldhaftes Unterlassen gegen Rechtspflichten verstoßen wurde.

Seiten 376 - 383

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mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/DIEBG.09.2010.376

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