Unter dem Begriff der Arbeitnehmerhaftung werden die Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers bei betrieblichen Tätigkeiten verstanden. Im Grundsatz gilt: Der Arbeitnehmer hat für Schäden am Arbeitsplatz einzustehen, sofern er nicht leicht fahrlässig gehandelt hat. Zugunsten des Arbeitnehmers greift eine Beweislastumkehr, welche dazu führt, dass der Arbeitgeber das Verschulden des Arbeitnehmers beweisen muss.
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