In Orientierung am europäischen Recht im Arbeitsschutz besteht die Pflicht zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Betriebe und der dort Beschäftigten. Es gibt für diesen Bereich inzwischen eine Vielzahl von Anbietern betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Dienstleistungen.
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