Die Zusammenarbeit von Unfallversicherung und Krankenkassen bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren wurde durch die GKV-Gesundheitsreform 2000 bestätigt. Zusätzlich können die Krankenkassen den Arbeitsschutz ergänzende Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durchführen. Der Beitrag reflektiert die bisherige Zusammenarbeit und zeigt Möglichkeiten für deren Intensivierung wie auch für erforderliche Abstimmungen zwischen Arbeitsschutz und betrieblicher Gesundheitsförderung auf.
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