Die Gestaltung eines gesunden Raumklimas in Arbeitsstätten umfasst nicht nur die Sicherstellung eines zuträglichen thermischen Klimas, sondern auch den Schutz vor Belastungen durch weitere Arbeitsumgebungsfaktoren wie Luftqualität, Beleuchtung und Lärm. Diese Umgebungsfaktoren wirken dabei nicht isoliert, sondern können sich gegenseitig beeinflussen. Die aktuelle Literaturstudie der BAuA „Wechselwirkungen von Raumklima, Lärm und Beleuchtung in Arbeitsstätten“ zeigt, dass z. B. die thermische Behaglichkeit mit steigendem Lärmpegel unabhängig von der Umgebungstemperatur sinkt. Den rechtlichen Rahmen für den Arbeitsschutz bildet die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die allgemeine Anforderungen an die Arbeitsumgebungsfaktoren beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten stellt. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren diese. Der vorliegende Beitrag behandelt vertiefend das thermische Klima, das komplexe Zusammenwirken von thermischem Klima, Lärm und Beleuchtung in Arbeitsstätten sowie den zugehörigen Rechtsrahmen im Arbeitsschutz.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2026.11.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-11-02 |
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