Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bietet Arbeitnehmern einen kollektiven Mindestschutz sowie die Möglichkeiten, diesen Schutz auszubauen. Es ist, wie fast kein zweites Gesetz, darauf angewiesen, dass die Betroffenen – Beschäftigte, Betriebsräte und Arbeitgeber – das Gesetz mit Leben erfüllen, wenn es wirksam werden soll.
An dieser Stelle gilt unser Augenmerk dem Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Hier bietet das BetrVG zahlreiche Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte und ein Initiativrecht für die Betriebsräte. Der Betriebsrat braucht gerade im Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht abzuwarten, was der Arbeitgeber tut, sondern er kann selbst initiativ werden.
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