Sachgebiet: Bio- und Gentechnik
Gesetzgeber: Bund
In der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2066), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626, 1643)
Die Änderung durch Artikel 4 Abs. 13 des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) tritt gem. Artikel 7 Abs. 3 am 1. Oktober 2021 in Kraft und ist noch nicht textlich umgesetzt worden.
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