Innerhalb der Vereinigung der Berufsgenossenschaftlichen Kliniken (VBGK) sind die Berufskrankheitenkliniken in Bad Reichenhall und Falkenstein spezialisierte Einrichtungen zur Rehabilitation beruflich erkrankter Versicherter. Der Schwerpunkt beider Häuser liegt auf der Behandlung berufsbedingter Lungen- und Atemwegserkrankungen. Über den gesetzlichen Rehabilitationsauftrag (§ 26 Abs. 2 i. V. m. § 34 SGB VII) hinaus, mit allen geeigneten Mitteln den durch den Versicherungsfall verursachten Gesundheitsschaden zu beseitigen oder zu bessern, seine Verschlimmerung zu verhüten und seine Folgen zu mildern, kommt bei Berufskrankheiten der Prävention nach Maßgabe von § 3 BKV ein herausragender Stellenwert zu. Es gilt, einer drohenden Berufskrankheit mit allen geeigneten Mitteln entgegenzuwirken.
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