Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie, die seit einiger Zeit vorbereitet wurde, ist nunmehr mit dem Inkrafttreten des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes durch entsprechende Änderungen im Arbeitsschutzgesetz und im Sozialgesetzbuch VII am 05. November 2008 gesetzlich verankert worden.
Der an staatliche Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträgern gemeinsam gerichtete Handlungsauftrag wird damit fortentwickelt und auf eine moderne rechtliche Grundlage gestellt. Dies entspricht verbindlichen internationalen und europäischen Vorgaben. Z. B. ist nach dem von Deutschland noch zu ratifizierenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation „Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz“ der Arbeitsschutz durch Entwicklung eines innerstaatlichen Arbeitsschutzprogramms mit festgelegten Zielen, Prioritäten und abgestimmten Aktionen ständig zu verbessern. Die zuständigen Akteure müssen gewährleisten, dass vor allem bei der Aufsicht die Betriebe effizient und anwenderorientiert beraten und betreut werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2009.03.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-03-04 |
Seiten 142 - 144
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