Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffe, besser bekannt als „Gefahrstoffverordnung“, hat seit ihrer ersten Veröffentlichung im Jahr 1986 eine besonders dynamische Rechtsentwicklung erfahren. Auch nach Inkrafttreten der grundlegenden Neufassung der Verordnung im Jahr 2010 verlangsamte sich die prozessuale Entwicklung nicht. Und so stellt die aktuelle Gefahrstoffverordnung bereits die zwölfte Änderung oder Novellierung der Verordnung seit der genannten Neufassung von 2010 dar. Ursache dieser Rechtsdynamik war häufig die Notwendigkeit, die Verordnung an das europäische Chemikalienrecht anzupassen. Gleichzeitig entwickelte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als zuständiger Verordnungsgeber die Gefahrstoffverordnung aber auch mit dem Ziel fort, die Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen durch Gefahrstoffe konsequent zu verbessern und diesbezüglich erkannte Regelungslücken zu beseitigen.
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