Im Zuge der Novellierung der Gefahrstoffverordnung im Jahr 2016 wurde das bisherige Verbot der Rückführung von abgesaugter Luft in den Arbeitsbereich bei Tätigkeiten mit fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen auf alle reproduktionstoxische Gefahrstoffe der Kategorien 1A und 1B ausgeweitet.
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