Nach wie vor bestehen in Klein- und Mittelbetrieben erhebliche Defizite im Arbeitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen. Besondere Probleme bereitet diesen Betrieben die Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses nach § 16 Abs. 3a Gefahrstoffverordnung. Die Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik hat für Betriebe, die Anlagen für elektrolytische und chemische Oberflächenbehandlung betreiben, Muster-Gefahrstoffverzeichnisse
erarbeitet. Diese enthalten Hinweise für die Gefahrstoffermittlung nach der Gefahrstoffverordnung und darüber hinaus Hilfen zur Gefährdungsermittlung und -beurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Gefahrstoffverzeichnisse sollen einen Überblick über die im Betrieb verwendeten oder freigesetzten Gefahrstoffe geben.
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