Derzeit wird zunehmend von einem Burnout-Syndrom gesprochen und darüber geschrieben. Immer mehr Menschen benutzen diesen Begriff, wenn sie feststellen, dass ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist oder dies bis zur vollständigen Erschöpfung führte. Hauptsächlich sind es Sympathieträger oder Leistungsträger, die diese Feststellung öffentlich bekunden. Der freie Umgang mit dieser Problematik hat sicherlich dazu beigetragen, dass auch in Unternehmen psychische Belastungen zunehmend offen angesprochen werden. Psychische Belastungen sind als Gefährdungsfaktoren in Gefährdungsbeurteilungen zu erfassen und zu bewerten. Der Artikel setzt sich damit auseinander, dass in Gefährdungsbeurteilungen zum einen die psychischen Belastungen nur unzureichend berücksichtigt werden und andererseits aber auch mit der Gefährdungsbeurteilung weder therapeutischen Maßnahmen zu bestimmen sind noch ein Beitrag zur Behandlung von psychischen Erkrankungen zu erbringen ist.
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