Die „Sicheren Instrumente“ sollen gemäß Biostoffverordnung und EU-Nadelstichrichtlinie Mitarbeiter im Krankenhaus- und Gesundheitswesen wirksam vor Nadelstichverletzungen und dadurch ausgelöste Infektionen durch Biostoffe schützen. Als „Sichere Instrumente“ werden spitze oder scharfe medizinische Einmalartikel bezeichnet, die mit einem Sicherheitsmechanismus versehen sind. Mit ihnen soll eine der größten Gefahrenquellen im Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen für Mitarbeiter in Krankenhäusern und im gesamten Gesundheitswesen ausgeräumt werden: die Verletzungen durch Nadelstiche und dadurch ausgelöste Infizierung mit Biostoffen. Ob und welche Sicheren Instrumente hierfür angeschafft werden, ist dabei Ergebnis einer eingehenden Gefährdungsbeurteilung. Bei dieser ermittelt der Arbeitgeber bzw. verantwortliche Arzt die spezifischen Umstände von Nadelstichverletzungen. Leider haben in der Vergangenheit Nadelstichverletzungen bei Gefährdungsbeurteilungen nur relativ wenig Aufmerksamkeit bekommen – die neuere Gesetzgebung will das ändern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-03-13 |
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