In der Praxis taucht oftmals die Fragestellung auf, fr welche Personen das Arbeitsschutzgesetz berhaupt gilt. So sind sich Arbeitgeber teilweise unsicher, ob z. B. Praktikanten oder Volontre unter den Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes fallen. Diese berlegung erfolgt auch oft vor dem Hintergrund der Kostentragung fr bestimmte Manahmen des Arbeitsschutzes (z. B. ob eine Pflichtvorsorge nach der ArbMedVV veranlasst werden muss). Die diesbezgliche Fragestellung wird im Recht unter dem Aspekt des persnlichen Anwendungsbereiches thematisiert. Der persnliche Anwendungsbereich definiert somit, fr welche Beschftigten das Arbeitsschutzgesetz gilt. Diese Fragestellung soll nachfolgend nher erlutert werden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.07.09 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2019 |
| Veröffentlicht: | 2019-07-12 |
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