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Brandschutz  
30.06.2025

Feuerlöscher im Betrieb: Wie viele und welche?

ESV-Redaktion Betriebssicherheit/BGN
Die geeigneten Feuerlöscher in ausreichender Zahl müssen jederzeit leicht erreichbar und zugänglich sein. (Foto: minthu/Pixabay)
Feuerlöscher sind das wichtigste Hilfsmittel zur frühen Brandbekämpfung. Kleine Feuer und Brände im Anfangsstadium können mit ihnen gelöscht werden – wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind.

Zunächst müssen natürlich ausreichend und geeignete Feuerlöscher im Betrieb vorhanden sein. Aber Hand aufs Herz: Wer weiß genau, welche Feuerlöscher man im Betrieb braucht, wie viele Feuerlöscher schon vorhanden sind und ob es sich um die richtigen Geräte handelt?

Diese Fragen lassen sich recht leicht beantworten – mit dem Berechnungstool der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) „Notwendige Feuerlöscher ermitteln“ im Internet. In vier Schritten überprüft man damit, ob die vorhandenen Kapazitäten ausreichen und die rechtlich vorgeschriebenen, sogenannten „Löschmitteleinheiten“ im Betrieb vorhanden sind:
  • Brandklasse angeben,
  • Brandgefährdung bestimmen,
  • Löschmitteleinheiten berechnen,
  • Löschvermögen checken.
Geräte prüfen – Handhabung üben

Damit ist es aber noch nicht getan: Die geeigneten Feuerlöscher in ausreichender Zahl müssen jederzeit leicht erreichbar und zugänglich sein – möglichst in sicherem Abstand zu potenziellen Brandherden. Die Aufbewahrungsorte sind mit dem Brandschutzzeichen für Feuerlöscher gekennzeichnet. Wenn sie nicht gut sichtbar sind, müssen Aufbewahrungsorte mit Zusatzzeichen markiert werden, zum Beispiel einem Richtungspfeil oder Winkelschildern.

Damit die Löscher im Fall der Fälle sicher funktionieren, müssen sie alle zwei Jahre auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden, und zwar von Fachleuten. Zur Kontrolle wird eine Prüfplakette angebracht. So kann jeder erkennen, ob und wann das Gerät letztmals gecheckt wurde und wann das wieder gemacht werden muss.

Ganz wichtig: Das im Feuerlöscher enthaltene Löschmittel muss zum Löschen der brennenden Stoffe geeignet sein (z. B. Flüssigkeiten wie Benzin, Feststoffe wie Holz und Kartons oder Gas). Man erkennt das an der sogenannten Brandklasse, die auf dem Feuerlöscher steht (Buchstabe A, B, C, D, F). Für Fettbrände braucht man spezielle Löscher. Aufschluss gibt hier schnell das Piktogramm der Brandklasse F oder bei älteren Feuerlöschern der ergänzende Hinweis „Geeignet zum Löschen von Speiseöl- und Speisefettbränden“.

Nicht zuletzt will der Umgang mit einem Feuerlöscher geübt sein. Wer erst die Bedienungsanleitung des Löschers studieren muss, verliert wertvolle Zeit und hat dann gegen Feuer schlechte Karten. Denn wenn es brennt, kommt es auf Schnelligkeit und die richtige Löschtaktik an. Beides kann man lernen. Am besten bei Löschübungen, die jeder Mitarbeiter einmal mitmachen sollte.

Über die BGN:
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Alle Beschäftigten in diesen Betrieben sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert – zurzeit rund 3,9 Millionen Menschen in über 380.000 Betrieben.

Quelle: Pressemitteilung der BGN

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