Das Land Brandenburg pflegt seit über zehn Jahren auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes enge Kontakte zur Republik Polen. Diese Kontakte mündeten in der Unterzeichnung eines „Programms zur Zusammenarbeit“ im Jahr 2001 durch den damaligen Arbeitsminister des Landes Brandenburg und den Leiter des Hauptarbeitsinspektorates Warschau der Republik Polen. In dieser Vereinbarung sind die Felder und Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit festgelegt. Seitdem wurden z. B. gemeinsame Gefahrgutkontrollen an der Grenze durchgeführt und deutsch-polnische Gefahrguttage organisiert. Es fanden gegenseitige Hospitationen u. a. bei Überprüfungen in Krankenhäusern und auf Baustellen statt. Eine Fortbildung für Aufsichtsbeamte aus der Republik Polen zu Fragen der Sicherheit und Gesundheit bei der Asbestsanierung wurde durchgeführt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2007.03.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-03-12 |
Seiten 135 - 139
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