Nutzen Sie die Vorlage zur Erstellung Ihres Antrags auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 1. Sprengstoffverordnung bei der zuständigen Behörde. Diese ist Voraussetzung zur Zulassung zu einem staatlich anerkannten Lehrgang. Beachten Sie, dass je nach Ort unterschiedliche Behörden für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung zuständig sind und bei den Behörden verschiedene Antragsformulare zum Einsatz kommen können.
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