Bei einem Auslandseinsatz findet das berufsgenossenschaftliche Regelwerk Anwendung. Durch das Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger gelten die Unfallverhütungsvorschriften für die Mitgliedsbetriebe. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass das berufsgenossenschaftliche Regelwerk auch bei vorübergehenden Arbeitseinsätzen von Beschäftigten einer deutschen Firma im Ausland (bzw. in internationalen Zonen) anzuwenden ist. Große Baustellen gibt es selten in der Nähe urbaner Zentren, sondern vielfach in entlegenen Regionen. Das Unfallrisiko auf Baustellen und beim Arbeiten im Ausland wird in der Regel deutlich unterschätzt. Unfälle und medizinische Notfälle können immer vorkommen, eine unbekannte Pflanzen- und Tierwelt vor Ort bringt auch immer Gefahren mit sich. Gerade im außereuropäischen Ausland herrschen andere Bedingungen. Dies alles muss in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Nicht immer gibt es einen gut ausgebauten öffentlichen Rettungsdienst.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2024.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-04-05 |
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