Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 7. Dezember 1971, BGBl. I S. 1966
Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Benzinbleigesetzes vom 5. August 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 1234) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:
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