Begründungen zu den vorstehenden Änderungen:
„Der Aufwand für die Erstellung eines Änderungsantrages und der Aufwand für die Erstellung einer Änderungsanzeige sind für den Betreiber identisch, da für beide Verfahren dieselben Unterlagen vorgelegt werden müssen. Auch der Prüfaufwand für die Behörde ist in beiden Verfahren identisch. Insofern hat das Anzeigeverfahren keine Vorteile. Dagegen hat der zukünftige Betreiber bei Erhalt einer Erlaubnis Rechtssicherheit über den zulässigen Betrieb. Änderungserlaubnisse können in der Regel deutlich schneller als innerhalb von drei Monaten erteilt werden. Somit hat der Antragsteller früher Rechtssicherheit und kann mit der Bauausführung beginnen.
Seiten 202 - 208
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