Die Verordnung bezieht sich auf die Beschaffenheit. Sie regelt, wie elektrische Betriebsmittelinnerhalb der Spannungsgrenzenvon 50 bis 1000 V für Wechselstrom bzw. 75 bis 1500 V für Gleichstrom beschaffen sein müssen, die technische Arbeitsmittel oder Teile davon im Sinne des Gerätesicherheitsgesetzes sind. Dieses Verkehrsverbot gilt unmittelbar für alle nicht gesetzeskonformen Produkte, muss also nicht erst in einem behördlichen Akt konkretisiert oder durch einen Verwaltungsakt wirksam gemacht werden.
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