Nach Umsetzung der EU-Richtlinie 93/42 EWG (Medizinprodukte) in das Medizinproduktegesetz sind Medizinprodukte als spezielle Arbeitsmittel im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen. Die europäische Produktrichtlinie soll für „die Gesundheit und den erforderlichen Schutz der Patienten, Anwender und Dritter“ sorgen (§ 1 Medizinproduktegesetz). Die Forderungen des Arbeitschutzgesetzes für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern und Arztpraxen sollen die Qualitätssicherung an entsprechenden Arbeitsplätzen, aber auch die sichere Nutzung der Geräte in heimischen Verhältnissen gewährleisten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2005.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-03-01 |
Seiten 112 - 113
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