Sachgebiet: Anlagensicherheit
Gesetzgeber: Brandenburg
Vom 23. Dezember 2005, ABl. S. 1126
Die Datei führende Stelle nach § 2 Abs. 1 der Verordnung über zugelassene Überwachungsstellen nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz im Land Brandenburg (ZÜSVBbg) vom 6. Dezember 2005 (GVBl. II S. 582) ist das Zentrum für Umweltmessungen, Umwelterhebungen und Gerätesicherheit Baden-Württemberg (UMEG), Großoberfeld 3, 76135 Karlsruhe.
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