Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 1. Dezember 2016 (GMBl 2017, S. 15), ber. 4. Dezember 2019 (GMBl. S. 1294)
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in seiner Sitzung am 14. September 2016 empfohlen, die Nummer 4104 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung um folgende neue Berufskrankheit zu ergänzen:
"Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs)
Die hierzu vom Ärztlichen Sachverständigenbeirat erarbeitete wissenschaftliche Begründung lautet wie folgt:
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