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Vorschrift Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats

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Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats "Berufskrankheiten" – Harnblasenkrebs durch PAK

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

Bek. d. BMAS v. 1.7.2016 - IVa 4-45222, GMBl. S. 659

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/v.970088

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in seiner Sitzung am 12. Februar 2016 empfohlen, in die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung folgende neue Berufskrankheit aufzunehmen:

"Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 80 Benzo(a) pyren-Jahren [(μgm3) x Jahre]"

Die hierzu vom Ärztlichen Sachverständigenbeirat erarbeitete wissenschaftliche Begründung lautet wie folgt:

1. Vorkommen und Gefahrenquellen

2. Kenntnisse über die Wirkung

2.1 Aufnahme Metabolisierung und Ausscheidung

2.2 Experimentelle Evidenz

2.3 Epidemiologische Studien

2.3.1 Systematische Reviews

2.3.2 Dosis-Wirkungs-Beziehung

3. Krankheitsbild

4. Konkurrierende Faktoren

5. Besondere Personengruppe

6. Kriterien für die Berufskrankheiten-Anzeige

7. Literatur

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