Das Amtsgericht (AG) Aachen hatte 2010 darüber zu entscheiden,
– worüber ein Geschäftsführer unterweisen lassen muss und wann er trotzdem nicht haftet, wenn er es unterlässt und
– wie weit ein Polier einen Facharbeiter überwachen muss und wie lange er ihn auch einmal unbeaufsichtigt lassen kann.
Sachverhalt
Die Firma Q war im Dezember 2008 am neuen Direktionsgebäude der Aachen-Münchener Versicherung in der Borngasse in Aachen mit Betonbauarbeiten beauftragt. Es mussten Zwischenwände errichtet werden – „zweischalige Fertigelemente aus Beton, die innen hohl sind. Sie werden auf bereits im Boden verankerte Armierungen aufgesetzt, seitlich abgestützt und später mit Flüssigbeton ausgefüllt“. Erst nach Aushärtung des aufgefüllten Betons „erreichen sie die Stabilität, die erforderlich ist, dass sie frei – ohne seitliche Stützen – stehen können“.
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