Häufig werden für Arbeiten auf Dächern individuelle Schutzmaßnahmen gegen Absturz gewählt. Insbesondere für die Ausführung von Reparatur-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten finden persönliche Absturzschutzsysteme zum Rückhalten oder zum Auffangen Anwendung. Eine wesentliche Komponente dieser Schutzmaßnahmen sind Anschlageinrichtungen (AE). Hier wird zwischen Einrichtungen die dauerhaft auf der Dachfläche montiert sind und Einrichtungen die dazu vorgesehen sind wieder entfernt zu werden (klassische persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – PSAgA) unterschieden. Seit einiger Zeit bestehen bei den Benutzern, Herstellern, Prüfstellen und Aufsichtsbehörden viele Unsicherheiten hinsichtlich der sicherheitstechnischen Anforderungen für diese AE. Auch die lange erwartete Veröffentlichung der DIN EN 795:2012 „Persönliche Absturzschutzausrüstung – Anschlageinrichtungen“ trug nicht zur Klärung der Probleme bei. Im Gegenteil, durch die Warnung zur Veröffentlichung der EN 795 (siehe Amtsblatt der EU L 309/10 vom 26.11.2015) ist die Lücke der Regelungen für AE auf Dächern anscheinend größer geworden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2016.09.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-08-30 |
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