Für eine ausnahmsweise Zulassung von Schutzobjekten im angemessenen Sicherheitsabstand müssen Umstände sozialer, ökologischer oder wirtschaftlicher Art vorliegen, die von besonderer Gewichtung sind. Diese sind nicht störfallbezogen und werden in den Urteilen als sozioökonomische Faktoren benannt, ein dem deutschen Bau- und Immissionsschutzrecht fremder Begriff. Sozioökonomische Faktoren ermöglichen – so die Rechtsprechung – in Ausnahmefällen eine Unterschreitung des angemessenen Sicherheitsabstandes.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2025.11.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2199-7349 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-10-27 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
