Das bg-liche Durchgangsarztverfahren (D-Arzt-Verfahren) ist seit vielen Jahrzehnten fest im Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung verankert. Damit wird sichergestellt, dass der Unfallverletzte eine schnelle und sachgerechte Heilbehandlung durch unfallmedizinisch besonders erfahrene Ärzte erhält.
Selbstverständlich steht beim D-Arzt-Verfahren die medizinische Betreuung im Vordergrund. Aus Verwaltungssicht ist es jedoch von Zeit zu Zeit erforderlich, sich mit den Informationsflüssen auseinanderzusetzen, dies insbesondere auch unter dem Aspekt des technischen Fortschritts und der damit einhergehenden Integrationsmöglichkeiten der anfallenden Informationen in die bg-lichen DV-Verfahren.
Ein erster Ansatz für eine Optimierung war dabei schnell zu finden: Vermeidung von Medienbrüchen. Diese Feststellung ist sowohl für Abläufe beim Arzt als auch in der Verwaltung zutreffend. D-Arzt-Berichte werden heute entweder mit Schreibmaschine oder auch mittels PC erstellt und als Papierbeleg weitergeleitet. Die Konsequenz dieses Ablaufs ist für beide Seiten offenkundig: Die Informationen liegen nur auf Papier vor und können weder in den dv-mäßig geführten Praxisdatenbestand noch für die verwaltungsseitige Weiterverarbeitung in die entsprechenden elektronischen Verfahren übernommen werden. Was lag also näher, Möglichkeiten und Chancen für einen elektronischen Datenaustausch detailliert zu analysieren.
Seiten 339 - 345
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.