Zu keinem Thema erhält der Betroffene so unterschiedliche Aussagen von den verschiedenen beteiligten Stellen wie zum Thema Teilmaschine. Dies geht von der Aussage des Kommissionsvertreters im europäischen Maschinenausschuss, dass diese Maschinen überhaupt nicht unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, bis hin zu der Forderung von Teilmaschinenkäufern nach einer Konformitätserklärung und der CE-Kennzeichnung. Ergebnis dieses Durcheinanders sind oft erhebliche Wettbewerbsnachteile der Hersteller, die sich nach den Buchstaben der Maschinen- Richtlinie richten oder die nicht den Kundenwünschen nach einer umfassenden Konformitätsbewertung nachkommen. Hier sind insbesondere die Aufsichtsbehörden gefordert, den Wildwuchs auf diesem Gebiet zu beseitigen und für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.
Der folgende Beitrag soll helfen,
Klarheit in diese Thematik zu bringen,
und aufzeigen, wie eine
EG-konforme und auch praktikable
Vorgehensweise der Marktteilnehmer
aussehen kann.
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