DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/1859 DER KOMMISSION vom 6. November 2019 zur Festlegung von Vorschriften für die Anwendung des Artikels 10 der Verordnung (EU) 2019/1242 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Erhebung bestimmter Daten ((EU) 2019/1859)
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