Sachgebiet: Gerätesicherheit
Gesetzgeber: Europäische Union
Vom 27. September 2019 (ABl. L 250 S. 95), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSSES (EU) 2021/2272 DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2021 (ABl. L 457 S. 10)
Die Änderungen durch Anhang 1 Nummer 1 des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSSES (EU) 2021/2272 DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2021 (ABl. L 457 S. 10) treten gemäß Artikel 2 derselben Verordnung am 21. Dezember 2021 in Kraft; Geltungsbeginn ab dem 21. Juni 2023 und sind daher noch nicht textlich umgesetzt.
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