Sachgebiet: Ger
Gesetzgeber: Bund
Vom 13. Mai 2015 (BGBl. I S. 692), zuletzt geändert durch Artikel 28 des Gesetezs vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146, 3174)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt (ABl. L 189 vom 27.6.2014, S. 164).
Auf Grund des
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