Für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen besteht in der betrieblichen Praxis immer noch viel Potenzial oder – deutlicher formuliert – nachhaltige Defizite, wenn ihre betriebliche Arbeitssituation nicht entsprechend ihrer Erkrankung/Behinderung angepasst bzw. gestaltet wird. Dieser Personenkreis steht als Beschäftigtengruppe im Zentrum dieses Beitrags. Wir erläutern, mit welchen konkreten Regelungen das Arbeitsschutzrecht ihre betriebliche Inklusion unterstützt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2022.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-10-01 |
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