Der Arbeitgeber muss für die regelkonforme Prüfung von Arbeitsmitteln sorgen. Macht er das nicht richtig, haftet er bei einem Unfall. Defekte Elektrogeräte stellen sowohl für die Arbeitnehmer als auch für Besucher, Kunden und andere Beschäftigte im Unternehmen eine Gefahr dar. Es ist die Pflicht des Arbeitgebers/Unternehmers für sichere Arbeitsmittel zu sorgen. Daher müssen elektrische Arbeitsmittel geprüft werden. Meist entledigen sich die Geschäftsführungen dieser Pflicht durch den Einsatz interner Personen oder externer Dienstleister. Dies ist rechtlich gesehen in Ordnung. Nur sind sie damit nicht automatisch der Haftung enthoben. Ein Arbeitgeber muss vielmehr dafür sorgen, den „richtigen“ Dienstleister oder interne befähigte Personen auszusuchen. Dafür gibt es klar umrissene Kriterien. Missachtet ein Arbeitgeber sie, kann das bei einem Unfall gravierende rechtliche Folgen für ihn haben. Des Weiteren braucht jedes Unternehmen Gefährdungsbeurteilungen. Sie bilden die Grundlage für die Ermittlung der Prüffristen. Im Folgenden werden die wichtigsten juristischen Grundlagen aufgezeigt, die die Verantwortung der Arbeitgeber bei der Auswahl externer Dienstleister oder interner befähigten Personen und für die Ermittlung der Prüffristen begründen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2014.12.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-12-02 |
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