In den letzten Jahren gab es im Land Bremen mehrere schwere Absturzunfälle mit schwersten oder tödlichen Verletzungen, die ursächlich auf nicht durchtrittsichere Dächer zurückzuführen sind. Nicht durchtrittsichere Dächer bestehen aus einem Material wie zum Beispiel Wellplatten, Dachoberlichter oder lichtdurchlässigen Platten, die dem Gewicht einer Person nicht standhalten. Im Rahmen von zum Beispiel Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten müssen Dächer aber betreten werden. Nicht durchtrittsichere Dachbereiche sind bei diesen Arbeiten eine ständige Gefahrenquelle für Durchbrüche oder Durchstürze, die häufig nicht angemessen berücksichtigt werden. Im Folgenden wird exemplarisch ein Absturzunfall aus dem Jahr 2014 dargestellt, und die rechtlichen Rahmenbedingungen für nicht durchtrittsichere Dächer werden erläutert.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-02-01 |
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