Systematisch umgesetzter, ganzheitlicher Arbeitsschutz bildet das Fundament einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Er dient der Erhaltung und Stärkung der Gesundheit der Beschäftigten, als basale Voraussetzung für die Beschäftigungsfähigkeit, und damit der langfristigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Zudem kann ein systematischer Arbeitsschutz auch als „Türöffner“ und Fundament für eine zielgerichtete Verzahnung der betrieblichen Gesundheitsförderung sowie dem Gesundheitsmanagement mit der Arbeitsschutzorganisation dienen. Ein besonderes Augenmerk muss dabei auf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) liegen. Diese stellen einen bedeutsamen wirtschaftlichen Faktor in Nordrhein-Westfalen (NRW) dar und beschäftigen fast 40 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in NRW. Betrachtet man jedoch die Umsetzung der gesetzlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung im Vergleich zu Großunternehmen, so fallen beträchtliche Unterschiede auf. Der Beitrag befasst sich daher mit diesen Unterschieden und verdeutlicht, dass gesetzliche Maßnahmen und betriebliche Gesundheitsförderung häufig einhergehen. Anhand der Betrachtung der letzten 15 Jahre wird aufgezeigt, wie sich die Umsetzung des gesetzlichen Arbeitsschutzes und der betrieblichen Gesundheitsförderung nach Betriebsgrößenklassen entwickelt haben und wo mögliche Hemmnisse sowie ungenutzte Potentiale bei kleinen und mittleren Unternehmen in diesem Bereich liegen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2014.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-04-28 |
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