Von der Europäischen Union finanzierte und von den Mitgliedsstaaten durchgeführte Beratungsprojekte haben die Reformbemühungen der Tschechischen Republik erheblich beschleunigt, so dass sie heute die Beitrittsvoraussetzungen erfüllt. Deutschland hat bei der Verbesserung des Arbeitsschutzes, insbesondere bei den Vorbereitungen der Reform der Unfallversicherung, einen erfolgreichen Beitrag geleistet. Aber auch weiterhin besteht bei der Formulierung des Gesetzes Beratungsbedarf.
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