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Die neue PSA-Verordnung

  • Carsten Schucht

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) spielen sowohl in der Freizeit als auch im beruflichen Umfeld eine hervorgehobene Rolle: Produkte wie Knieschoner, Handflächen- und Ellenbogenschützer, Warnwesten, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz oder Schutzbrillen kommen bei der Benutzung z. B. von Inlineskates, Motorrädern, Hoverboards oder Segways in der Freizeit und bei gefahrgeneigter Arbeit wie z. B. beim Bedienen von (Werkzeug-)Maschinen zum Einsatz. Mit PSA soll der Verwender vor spezifischen Risiken für seine körperliche Unversehrtheit z. B. im Falle eines Sturzes mit Inlineskates, mit Blick auf Geräuschemissionen im Umfeld von Maschinen oder für den Fall des Herausschleuderns von Gefahrstoffen oder Teilen im Augenbereich geschützt werden. Dabei können PSA den Eintritt von Personenschäden präventiv verhindern oder die Auswirkungen von Verletzungen verringern. Die praktische Bedeutung von PSA spiegelt sich in der Rechtsordnung wider; denn es existieren europäische wie nationale Regelungen zum Inverkehrbringen von PSA bzw. zu deren Bereitstellung auf dem Markt einerseits und zu ihrer Verwendung bei der Arbeit (nicht jedoch in der Freizeit) andererseits. Mit anderen Worten befassen sich produktsicherheits- und arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen mit PSA.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2016.09.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 9 / 2016
Veröffentlicht: 2016-09-05

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