Vor etwa einem Jahr, am 25. April 2006, wurde die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG endgültig verabschiedet und am 29. Juni 2006 im Amtsblatt der EU (L 157) veröffentlicht. Sie muss von den Mitgliedstaaten bis zum 29. Juni 2008 umgesetzt werden und ist ab dem 29. Dezember 2009 anzuwenden. Bis zum 28. Dezember 2009 bleibt daher die aktuelle Maschinenrichtlinie 98/37/EG gültig. Die Neufassung berührt hauptsächlich Anwendungsbereich, Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen des Anhangs IV, Anforderungen an die Marktüberwachung sowie – in begrenztem Maße – die grundlegenden Anforderungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2007.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-08-06 |
Seiten 314 - 316
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