Die Arbeitsstättenverordnung fordert im Anhang „Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1“: „In umschlossenen Arbeitsräumen muss ... ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein.“ (Nr. 3.6 Abs. 1) Die ASR A3.6 (Ausgabe: Januar 2012) konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV an die Lüftung. Sie enthält neue Richtwerte für die CO2 -Konzentration in der Raumluft zur Beurteilung der Raumluftqualität und führt die Stoßlüftung ein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2014.11.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-29 |
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