Das Bundeskabinett hat am 2. November 2016 die Änderung der Arbeitsstättenverordnung beschlossen. Mit der Novellierung werden die Vorschriften der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) in die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) übernommen. Damit wird zusammengeführt was zusammen gehört. Gleichzeitig mit der Übernahme werden die Inhalte an den Stand der Technik angepasst. Die Bildschirmarbeitsverordnung wird außer Kraft gesetzt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2016.12.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-11-29 |
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