Im Juli 2014 beschloss der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ wie folgt zu ergänzen: Erstellen eines Kapitels, das die Anforderungen an „erhöhte Brandgefährdung“ gemäß den allgemeinen Vorgaben der Verordnung konkretisiert und beispielhafte Lösungen zu deren Umsetzung beschreibt. Der Arbeitskreis ASR A2.2 des ASTA hat daraufhin die ASR A2.2 gemäß der Beschlusslage ergänzt, aktualisiert und dem Stand der Technik angepasst. Im Mai 2018 ist die neue Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ in Kraft getreten und soll im Folgenden vorgestellt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-03 |
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