Ein Vater verletzte im Mai 2003 beim Grillen auf dem Balkon seinen eigenen 1 ½-jährigen Sohn durch eine Grillbrennpaste schwer im Gesicht und am Körper. Der Junge erlitt Verbrennungen zweiten und dritten Grades am Kopf und am rechten Unterarm und insbesondere in der rechten Gesichtshälfte; 15 % der Körperoberfläche waren betroffen. Er musste einen Monat ins künstliche Koma versetzt werden und bis Mai 2005 – also 2 Jahre lang – eine Gesichtsmaske und eine Unterarmbandage zur Kompressionsbehandlung tragen. Das Kind verklagte die Herstellerin der Brennpaste, die in 1-Liter-Plastikflaschen mit kindergesichertem Verschluss und eingesetzter Dosierdüse vertrieben wurden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2018.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-04-02 |
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