Essen und Trinken am Arbeitsplatz fallen als eigenwirtschaftliche Tätigkeit nur ausnahmsweise unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat gerade wieder das Thüringer Landessozialgericht (LSG) mit seinem Urteil vom 4.6.2020 – L 1 U 1340/19 – festgestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.12.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-04 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.