Die ASR 3.5 Raumtemperatur enthält Mindestwerte zur Lufttemperatur in Arbeitsräumen. Aber Arbeitsschutz ist relativ – wie eine Reaktion der Bundesregierung auf die aktuelle Krise zeigt. Die bis zum 28. Februar 2023 befristete Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) senkt in § 6 die Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden gegenüber der ASR etwas ab.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2022.11.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-11-02 |
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