Unternehmen benötigen eine Brandschutzordnung, sonst wird nach einem Schadenfall schnell grobe Fahrlässigkeit unterstellt. Diese sollte nach einer DIN erstellt werden, denn es gibt nichts anderes, besseres. Das ist die DIN 14096, diese wurde vor wenigen Jahren überarbeitet. Am Teil A hat sich nichts geändert. Für den Teil B gilt jetzt, dass dieses „Merkblatt“ als Broschüre oder elektronisch vorliegen darf. Der Teil C muss jetzt in ausgedruckter Form vorliegen. Wichtig ist, dass man von jedem aus der Belegschaft eine Empfangsbestätigung (Unterschrift) hat, die Brandschutzordnung erhalten zu haben (und damit verbunden natürlich, dass man sie liest und einhält). Das Format darf in DIN A 4, in DIN A 5 oder auch in DIN A 6 sein. Symbole, Schrift, Gestaltung sind – anders als bei dem Teil A der Brandschutzordnung – nicht vorgegeben, allerdings muss der Text eindeutig und leicht verständlich sein. Der Teil B darf auch – in abgesetzter Form (und anders als der Teil A) – Fremdsprachen enthalten.
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